Beilagen

Titel

Vorwort

Inhalt

1. Jugend

2. Vor 1933

3. NS-Zeit

4. Nach 1945

5. Persönlich

6. Ehrungen

Schluss

Quellen

4.3.2 Meixners Mitgestaltung der Kulturpolitik in Bayern

Wie oben erwähnt wirkte Meixner seit dem 5. März 1948 im “Kulturpolitischen Ausschuss” mit, seit dem 28. April 1948 als Vorsitzender.[150]

Die Militärregierung hatte versucht, Deutschland nach dem Krieg das amerikanische einzügige Schulsystem aufzuzwingen. Schulgeld- und Lernmittelfreiheit wurden außerdem verlangt. Den finanziellen Zusatzkosten für die Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit konnte 1948 auf deutscher Seite zugestimmt werden, im Punkt der Einzügigkeit waren die Bedenken aber zu groß. Hundhammer versuchte, die Militärregierung hinzuhalten. In diesem Sinne redete und handelte auch Meixner. Diplomatisch betonte er, dass eine solche Reform zu einschneidend sei, um sie übers Knie zu brechen:

“We believe that this should not only apply to the speed in which School Reform is carried out but to the School Reform as such. Indeed the time or the moment for the execution of the School Reform is a very poor one at this moment... at which the teachers as well as teaching aids are missing to a great extent even for the now existing schools.”

Die Reform sei so wichtig, “that it needs very close scrutiny and consideration”. Mit der Taktik des Hinhaltens konnte die deutsche Schulvielfalt bewahrt werden. Nur noch über die Länge der Unterrichtszeit in der Volksschule musste man sich mit der Militärregierung einigen.[151]

In der Folgezeit war Meixner einer der geistigen Führer der Reformen in Schulen und Universitäten. Er wünschte sich die Schaffung von Konfessionsschulen. Ganz entschieden wandte er sich daher gegen den Vorschlag der SPD zur Eröffnung von Einheitsschulen. Er glaubte konfessionellen Frieden auch in Konfessionsschulen erreichen zu können. Gegen das Argument, die Konfessionen würden bei einem Unterricht in Einheitsschulen stärker zusammenwachsen, wandte er sich entschieden. Er hielt den Zusammenhalt für gut und wollte ihn weiter fördern. Sein Wunsch war jedoch die Beibehaltung des gegliederten Schulsystems. Ganz entschieden sprach er sich gegen die Einheitsschule nach amerikanischem Muster aus, die die amerikanische Militäradministration forderte. Er wollte die neunjährige Gymnasialzeit einführen, um die Studienfähigkeit der Abiturienten zu gewährleisten. Ferner galt es entlassene Lehrer wieder einzustellen und jungen Lehrern zum Lehramtsstudium zu motivieren, da ein großer Lehrermangel herrschte. Weiterhin forderte er die Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit, um die Ungleichheit in der Bildung zu beseitigen. Ferner wollte er kleine dörfliche Volksschulen erhalten wissen und die Lehrerbildung wieder konfessioneller gestalten. Sein übergeordnetes Ziel war die Wiederverchristlichung der Schulen und Universitäten, nachdem jede religiöse Erziehung durch die Nationalsozialisten aus den Lehranstalten verbannt worden war.

In der Universitätsfrage sprach sich Meixner für kleine Universitäten, Hörgelderlass und die Förderung von Stipendien, Studentenwohnheimen und die Schaffung eines Studentenwerks aus. Er wünschte sich ferner eine Dezentralisierung der Bildung; Schulen und Universitäten sollten unabhängig entscheiden können. Um Bamberg wieder zu einer Universitätsstadt zu machen, schlug er vor, in dieser Stadt und Regensburg gemeinsam eine vierte Landesuniversität zu errichten.[152]

Ein großes Problem für Meixner war die Landschulreform, die durchgeführt werden sollte, um den Kindern aus ländlichen Gegenden die gleichen Bildungschanchen zu ermöglichen wie Stadtkindern. Jedoch hatte traditionell jede auch noch so kleine Gemeinde das Recht auf eine Landschule. Das führte dazu, dass ein Lehrer alle Klassen gleichzeitig unterrichten musste, wodurch der Unterricht stark litt. Ziel war es nun, zu erreichen, dass jede Klasse einen eigenen Lehrer bekam, ein Vorhaben, das sich aber nicht mehr in der Abgeordnetenzeit Meixners verwirklichen ließ.[153]

Ein Antrag Meixners aus dem Jahre 1956 zeigt, wie er versuchte, die Attraktivität und den Erhalt kleiner Schulen auf dem Land zu sichern:

“Betreff: Einleitung von Maßnahmen zur Gewinnung von tüchtigen Lehrkräften für die Landschulen

Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird ersucht, alles zu tun, um auch für die Landschulen und das Dorf tüchtige Lehrkräfte zu gewinnen, bzw. ihnen zu erhalten. Dazu gehört vor allem die Gewährung von Erziehungsbeihilfen für jedes Kind sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Wohnungsbaudarlehen und Zuschüssen zum Ausbau unzureichender Dienstwohnungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Landmittel. Ferner wolle die Staatsregierung dafür sorge tragen, dass außer den schon gebilligten Stellenzulagen im Interesse der für den Landlehrer erschwerten  Weiterbildung jedem Lehrer auf dem Dorf eine angemessene jährliche Zulage gewährt wird.”[154]

1963 einigte man sich darauf, dass jede Klasse aus maximal 2 bis 3 Jahrgängen bestehen soll und einen eigenen Lehrer erhält. An diesem Kompromiss wurde solange gefeilt, bis das heutige Jahrgangssystem entstand.[155] Was die Errichtung von “Mittelschulen” betrifft, forderte Meixner die Erhöhung ihrer Zahl in Bayern. Das Ergebnis seiner Initiative zeigt folgender Beschluss des Landtags:

“Die Staatsregierung wird ersucht, der Errichtung einer größtmöglichen Anzahl weiterer Mittelschulen im Haushaltsjahr 1955/56 unter besonderer Berücksichtigung des Grenzlandes Aufmerksamkeit zu widmen.”[156]

Ein großer politischer Erfolg Meixners war es, dass das Lehrerbildungsgesetz im Juni 1958 einstimmig angenommen wurde.[157]



[150]   Landtagsamt, Handakten 1946-1958, CSU Georg Meixner

[151]   nach Lehmann, Katholische Kirche und Besatzungsmacht, S. 233-236

[152]   Landtagsamt, Verhandlungen des Bayerischen Landtags, Band II, Nr. 41 vom 10.12.1947, S. 394-398

[153]   nach Hamm-Brücher, Gretchenfrage zur Landschulreform, S. 44/45

[154]   Landtagsamt, Verhandlungen des Bayerischen Landtags, Beilagenband 1956/II, Beilage 1369

[155]   nach Hamm-Brücher, Gretchenfrage zur Landschulreform, S. 44/45

[156]   Landtagsamt, Verhandlungen des Bayerischen Landtags, Beilagenband 1955/I, Beilage 274

[157]   NBV Nr. 204 vom 8.9.1958