Beilagen

Titel

Vorwort

Inhalt

1. Jugend

2. Vor 1933

3. NS-Zeit

4. Nach 1945

5. Persönlich

6. Ehrungen

Schluss

Quellen

3.2 Die Eingriffe in die Pressearbeit

Der Bamberger Erzbischof von Hauck wehrte sich vehement gegen die Gleichschaltung der Kirchen zu einer Nationalkirche, wobei er durch seine Geistlichen und die Blätter, denen Meixner vorstand, unterstützt wurde[41]. Nach der Gleichschaltung der örtlichen politischen Opposition war es das Ziel der Nationalsozialisten, auch das Bamberger Pressewesen einzubinden. Hauptgegner dabei war das “Bamberger Volksblatt” und damit der St. Otto-Verlag. Der Kreisleiter Zahneisen stützte sich auf das Ermächtigungsgesetz, als er das Verbot von Artikeln mit politischem Inhalt durchsetzte. Danach mussten alle Berichte überparteilich und überregional geschrieben werden. Da es schwer war, diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde das Volksblatt viermal verboten und deshalb für kurze Zeit mit allen Kopfblättern (Lichtenfelser Neueste Nachrichten, Forchheimer Zeitung, Fränkische Presse Kronach und Unterfränkische Zeitung Haßfurt) eingestellt. Abwerbetrupps der SA sollten nach dem geringen Erfolg dieser Maßnahmen den Bankrott des St. Otto-Verlages erreichen. Das Blatt verlor nun 15% seiner Leserschaft. Als sich einige Bauern beschwerten, wurden die restriktiven Praktiken bis auf weiteres eingestellt, da sich die NSDAP keinen Pressekrieg erlauben konnte.

So konnte Meixner weiterhin in seinem Volksblatt über die Verbrechen der Nationalsozialisten berichten. Es erschienen dort Artikel über die Verhaftung von Priestern, z.B. des Münchner Stadtpfarrers Dr. Muhler, oder von der Ermordung des Juden Willy Aron im KZ Dachau.

Die NSDAP drohte den Volksblattlesern mit dem Entzug der Arbeit oder Rente, da sie eine staatsfeindliche Zeitung bezögen. Eine Anfrage eines Lesers zu diesen Repressalien an den Verlag wurde mit folgenden Worten beantwortet:

“Die Entpersönlichung, die kritiklose Unterwerfung des Menschen unter den Massenwillen und die Diktatur des alleingebietenden Führers ist die Voraussetzung für den Erfolg des Radikalismus.”

Diese Antwort wurde nun wiederum von den Nationalsozialisten schwer geahndet, z.T. mit Gefängnisstrafen. Druckerei und Verlag wurden mehrmals überfallen, schließlich nahm die Gestapo Meixner am 26. Juni 1933 in Schutzhaft. Drei Tage später bat der Erzbischof aus Angst vor weiteren Repressalien, den St. Otto-Verlag, sich “jeder parteipolitischen Betätigung” zu enthalten. Von Meixner wünschte er, dass er sein Abgeordnetenmandat niederlege. In seinem Hirtenbrief vom 10. November 1933 blieb ihm nichts weiter übrig, als auf “ein friedliches und dauerhaftes Verhältnis zwischen katholischer und nationalsozialistischer Presse” zu vertrauen[42].

Seit dem Inkrafttreten des Konkordates zwischen dem Vatikan und dem deutschen Staat am 10. September 1933 gab Meixner die Chefredaktion seiner Blätter an Emil Joeckle ab. Dieser Schritt war nach dem Wortlaut des Konkordats nicht erforderlich. Meixner verstand sein Handeln aber als Vorsichtsmaßnahme, um einer erneuten Verhaftung zu entgehen. Dennoch wurde das “Bamberger Volksblatt” vom 18. - 24. Oktober erneut verboten. Meixner beschwerte sich deswegen beim Chef der bayerischen Staatskanzlei Hermann Esser, jedoch ohne Erfolg[43].

Nun mehrten sich Einschüchterungen von Lesern der Zeitungen und Mitarbeitern des Verlages. Ziel der Maßnahmen war es, erstens die Auflage der Zeitungen zu drücken. Zweitens wollten die Nationalsozialisten erreichen, dass der Leserstamm der St. Otto-Blätter zur nationalsozialistischen Tageszeitung “Bayerische Ostmark” wechselt.

Um dies zu durchzusetzen, wurde der Abonnentenstamm des Verlages durch örtliche Befragungen festgestellt. Hierfür setzte das Regime regionale nationalsozialistische Funktionsträger ein, wie z.B. die NS-Bürgermeister der Ortschaften oder kleinere NS-Führer. Zuerst verlangten sie von den Lesern das zusätzliche Abonnement der “Bayerischen Ostmark”, später gingen sie dazu über, die Lektüre des Volksblattes generell mit Strafen zu belegen. Beispielweise drohten sie damit, dass es Staatsbediensteten verboten sei, die St. Otto-Blätter zu lesen, andernfalls würden sie ihre Arbeit verlieren. Personen, die nicht für den Staat tätig waren, drohte man mit finanziellen Einbußen, wie z.B. dem Entzug der Winterhilfe oder dem Verlust der Rente. Für diese Abwerbeaktionen wurden trotz des eigentlich noch vorhandenen Verbots durch den Staat immer mehr Parteiorganisationen herangezogen, wie z.B. die SA oder die HJ. Deshalb gingen die Auflage und damit verbunden die Inserateinnahmen der St. Otto-Blätter schlagartig zurück, woraus sich für den Verlag bereits 1934 große finanzielle Probleme ergaben.

Wie sehr derartige Aktionen die Leserschaft einschüchterten, zeigt folgender Brief eines Lettenreuthers an den Lichtenfelser Ortsvertreter:

“Ich erlaube mir , eine Frage an Sie zu richten und bitte um recht dringenden Bescheid, da es sich um die Existenz meines Sohnes handelt, der seit dem 1. September 1933 als SS-Mann in Dachau im Dienste steht. - Es hat nämlich ein hiesiger Nationalsozialist die Äußerung gemacht, wenn ich nicht sobald wie möglich das Austragen der L.N.N. [Lichtenfelser Neueste Nachrichten, Anm. d. Verf.] einstelle, so wird er Schritte unternehmen und meinen Sohn von seinem Posten bringen. Sagen Sie mir Bescheid, was ich tun soll, um meinen Sohn vor diesen Schwierigkeiten zu verschonen, da ich froh war, dass ich wenigstens einen von meinen 8 Kindern unterbrachte wegen der miserablen Lage im Korbmachergewerbe.”[44]

Weitere Probleme brachte die Verordnung des Präsidenten der Reichspressekammer, Max Amann, ein Meister des legalen “Aushungerns”, um Verlagsverkäufe zu erzwingen, vom 24. April 1935 mit sich. Danach durften “anonyme Gesellschaften”, dazu zählte man auch diesen Verlag, keine Tageszeitungen mehr herausgeben[45]. Am 1. Mai 1935 wurden Richtlinien für die Tageszeitungen erlassen, denen sich die Schriftleitung zu fügen hatte. Die Pressefreiheit wurde weiter eingeengt, damit der Verkauf der Tageszeitungen an eine “politisch zuverlässige” Nachfolgegesellschaft erreicht werden konnte[46]. Meixner sah sich am 27. September 1935 dazu gezwungen, mit der Phönix GmbH Berlin mehrere Verträge über den Verkauf des Bamberger Volksblattes und der Forchheimer Zeitung abzuschließen. Die Phönix GmbH war ein NS-Organ, das vor allem der Gleichschaltung des Pressewesens diente. Die Verkaufssumme der beiden Blätter betrug 3,00 RM pro Leser. In einem Zusatzvertrag wurde außerdem die “Fränkische Presse” in Kronach an das Berliner Unternehmen verkauft, ihre Herstellung auf einen Kronacher Druckereiunternehmer übertragen. Zur Abwicklung dieser Verträge war es dem Verlag verboten, Aufträge an jüdische Unternehmen zu vergeben. Ferner beschränkte sich die Verlagsarbeit des St. Otto-Verlages von da an im Zeitungs- und Zeitschriftendruck auf rein kirchliche Druckschriften: politische Schriften durften nicht mehr erscheinen. Weiterhin musste der Verlag für eventuelle Umsatzeinbrüche haften, die jedoch bei der Einschüchterungskampagnien der Bevölkerung gegenüber zwangsläufig waren. In einem Zusatzvertrag wurde diese Klausel deshalb auf “Fehler in der Betriebsführung” eingeschränkt[47]. Der “Heinrichskalender” 1936 kommentierte die Maßnahmen gegen den Verlag durch den Abdruck eines Ausspruchs von Papst Pius XI.:

“In keinem Volke der Welt treiben die Katholiken der Welt dadurch, dass sie ihren Kindern die katholische Schule zu erwirken suchen, Parteipolitik: vielmehr leisten sie damit religiöse, von ihrem Gewissen als unerlässlich geforderte Arbeit. Sie wollen ihre Kinder damit nicht etwa vom Körper und Geist des Volkes lostrennen, sondern sie auf die vollkommenste und dem Wohl der Nation dienlichste Art dafür erziehen. Denn der gute Katholik ist gerade kraft der katholischen Glaubenslehre auch der beste Staatsbürger, der sein Vaterland liebt und sich der in irgendeine gesetzliche Staatsform gekleideten Staatsgewalt aufrichtig unterordnet.”[48]

Das St. Heinrichsblatt für 1936 wurde trotz der eigentlich freien geistlichen Betätigung des Verlages im Oktober 1935 beschlagnahmt[49]. Am 14. Oktober 1935 schilderte Meixner diese Vorkommnisse dem Direktor des “Landesverbandes Deutscher Zeitungsverleger” Bögner. Diesen bat er auch “die Angelegenheit an höchster Stelle weiterzuverfolgen”, da der Inhalt “rein heimatlich eingestellt” gewesen sei. Der Kalender konnte zwar noch erscheinen, aber Meixner bezifferte den Schaden, der durch die Einziehung dem Verlag entstanden sei, auf “rund 10000 Mk.”[50] Auch die St. Heinrichsblätter 1936 wurden von der Reichspressekammer wiederholt beanstandet und zensiert[51]. Verlagsdirektor Meixner wurde am 26.3.1937 vom Stadtkommissar für Bamberg mitgeteilt, dass die Geheime Staatspolizei Berlin folgenden Erlaß herausgegeben hat:

“Druckereien und Verlage, die das päpstliche Rundschreiben (Mit brennender Sorge) abgedruckt und verlegt haben, sind sofort zu schließen. Die verantwortlichen Personen (Verleger) sind unverzüglich an die Geheime Staatspolizei Berlin zu melden, damit von dort aus weitere Maßnahmen gegen sie ergriffen werden können.”

Da auch der St. Otto-Verlag diese Enzyklika veröffentlicht hatte, wurde der Betrieb fast ganz stillgelegt. Als einziges durfte das “Bamberger Volksblatt” weiter erscheinen. Bei Nichtbefolgung drohte man Meixner mit einer scharfen Strafe. Der gesamte Geschäftsbetrieb durfte erst wieder aufgenommen werden, wenn Meixner durch einen “politisch zuverlässigen Treuhänder” ersetzt worden sei[52]. Am 26. April 1937 bestimmte die Gauamtsleitung als kommissarischen Betriebs- und Geschäftsführer Friedrich Endrulat aus Zwickau. Am Folgetag konnte der Druckbetrieb wieder aufgenommen werden[53]. Nachdem der St. Otto-Verlag am 25. Mai 1937 durch das Reichsinnenministerium als staatsfeindlich beurteilt worden war, da die päpstliche Enzyklika gedruckt worden war, wurde am 11. Juni 1937 das gesamte Vermögen des St. Otto-Verlages liquidationslos durch den Staat eingezogen. Dies erfolgte aufgrund der “Bekanntmachung über die Einziehung kommunistischen und sonstigen volks- und staatsfeindlichen Vermögens zu Gunsten des Landes Bayern” vom 19. November 1933 durch das bayerische Innen-, Justiz- und Finanzministerium[54]. Bischof Hauck protestierte bei den zuständigen Parteistellen, ein Vorgehen, das jedoch keinen Erfolg hatte[55]. Die Partei fürchtete sowohl das christliche als auch das der BVP nahestehende Gedankengut, das durch den Betriebsdirektor Meixner in den Zeitungen und Zeitschriften verbreitete wurde. Ein NSDAP-internes Zitat beweist dies:

“Solange das Bamberger Volksblatt besteht, besteht auch insgeheim die Organisation der BVP und der Bayernwacht. (...) Daß einem solchen Blatt auch nur der geringste Schutz des Staates zusteht, des Staates, den diese schwarzen Verleumdungen heute noch unter dem Deckmantel des Katholizismus bekämpfen, ist kaum anzunehmen, dann wäre der Kampf der alten Garde nutzlos gewesen.”[56]

Ab dem 13. Juni 1937 übernahm die Bayreuther Union Verlag GmbH den Druck aller Zeitungen[57]. Am 15. Juni 1937 wurde die Herausgabe des St. Heinrichsblattes und des kirchlichen Amtsblattes verboten[58]. Nun versuchte Meixner zusammen mit dem Sebaldusverlag Nürnberg mit großer Unterstützung des Erzbischofs den “Sonntagsfriede” an die Abonnenten des Heinrichsblattes zu verteilen. Nach langen Verhandlungen wurde dies auch gestattet[59]. Die Geheime Staatspolizei verlangte am 28. Juli 1937 die Vernichtung mehrerer kirchlicher Broschüren und Bücher[60].

1937 wagte es Meixner sogar nach Berlin zu fahren, um seinen Protest gegen die Vorgehensweise an die höchsten Stellen zu tragen. Seine Freunde warnten ihn, aber er ließ sich dennoch nicht abhalten. So besuchte er das Reichssicherheitsamt zwar, aber vergeblich.[61]

Am 17. August 1937 wurden die Verlagsrechte des St. Heinrichskalenders und -blattes für 5000 Reichsmark durch den Bamberger Stadtkommissar an den Sebaldus Verlag Nürnberg verkauft[62]. Ab dem 5. September konnte schließlich das “St. Heinrichsblatt” unter neuer Adresse statt des “Sonntagsfriede” wieder erscheinen[63].

Schließlich wurde die St. Otto-Verlag GmbH am 8. Januar 1938 aus dem Gesellschaftsregister gelöscht[64], die Görres-Buchhandlung für 6000 RM an Oskar Zaengerle verkauft[65]. Der verbleibende Rest der gelöschten GmbH wurde von der neugegründeten “Otto Verlag Schrödter & Co. KG, Bamberg” für 192800 Mark übernommen[66].

Ein halbes Jahr später, am 5. Juli 1938 wurde Prälat Georg Meixner, Prälat Johann Leicht, Dr. Georg Rattel und 10 weiteren Persönlichkeiten wegen der Verlagsführung der Prozess gemacht, wobei Meixner Hauptangeklagter war. Man warf ihm vor, den Konkurs im Jahr 1933 nicht eingereicht und deshalb das Vermögen der Anteilseigner gefährdet zu haben. Als Argument brachten die Ankläger vor, ein christlicher Verlag sei bereits mit der Machtübernahme nicht mehr lebensfähig gewesen, da keine Opposition - auch nicht im Pressewesen - geduldet worden sei. Deshalb hätte Meixner aufgeben müssen, um nicht das Kapital zu gefährden. Gegen die anderen Angeklagten wurde argumentiert, dass sie Meixners “illegale” Verhaltensweisen unterstützt hätten. Ihre Pflicht jedoch wäre es gewesen, die Machenschaften des Prälaten zu unterbinden. Während der Zeit des Prozesses befand sich dieser mit einigen anderen Angeklagten in Untersuchungshaft.[67].

Am 1. Februar 1939 wurden der Druck der “Lichtenfelser Neuesten Nachrichten” eingestellt und das “Bamberger Volksblatt” (BV) sowie die “Forchheimer Zeitung” politisch angepasst[68], am 1. Oktober 1939 erschienen auch das BV und der “Forchheimer Zeitung” zum letzten Mal[69]. Seit dem 1. Mai 1941 wurde der Verkauf von religiösen Sonntagsblättern untersagt, davon war auch das “St. Heinrichsblatt” betroffen[70].

Meixners Verdienst war es nun, dass stattdessen ein Informationsblatt des Erzbistums erschien. Trotz der Schwierigkeiten bei der Vervielfältigung und zunehmender Repressalien konnte dieses Blatt an die Geistlichen und angehenden Priester der Diözese verteilt werden. So wurden wenigstens die nötigsten kirchlichen Termine und Kirchennachrichten in Kurzform bekannt gemacht[71].

Was den St. Otto-Verlag betrifft, so wurde am 15. Januar 1942 die Druckerei stillgelegt, bald darauf musste am 31. Juli 1942 das gesamte Unternehmen wegen Versorgungsproblemen im Krieg geschlossen werden[72]. Die Betriebsführung ging großenteils auf die Sebaldus-Verlag GmbH Nürnberg über, die dafür monatlich 1420 RM Pacht zu zahlen hatte. In einem Zusatzvertrag wurde die Pachtsumme auf 1920 RM erhöht, dafür konnte der Sebaldus-Verlag auch die noch verbliebenen Betriebsteile nutzen[73].



[41]    nach Witetschek, Die kirchliche Lage in Bayern, S. 50

[42]    SOV, St. Heinrichskalender 1983, S. 36-38

[43]    nach Breuer, Verordneter Wandel?, S. 165

[44]    SOV, Brief Meixners an den Landesverband dt. Zeitungsverleger vom 13.2.1933

[45]    SOV, Denkschrift vom 24.4.1935

[46]    SOV, Richtlinienentwurf vom 1.5.1935 an den SOV

[47]    SOV, Verträge des Geschäftsführers Meixner mit der Phönix GmbH Berlin vom 27.9.1935, Zusatzvertrag    vom 4.10.1935, Ergänzungsvertrag vom 24.10.1935

[48]    SOV, St. Heinrichskalender 1996, S. 1

[49]    SOV, Brief Meixners an den Verband der Deutschen Zeitungsverleger vom 31.10.1935

[50]    SOV, St. Heinrichskalender 1996, S. 1

[51]    SOV, Briefwechsel mit dem Sebaldusverlag am 17.6.1936 und 23.6.1936

[52]    SOV, Brief des Bamberger Oberbürgermeisters / Kriminalpolizei, Abt. P vom 20.5.1943

[53]    SOV, Brief des Stadtkommissars Bamberg an das Stadtpolizeiamt vom 26.4.1937

[54]    SOV, Erlaß des Stadtkommissars vom 11.6.1937

[55]    nach Schönhoven, Politischer Katholizismus, S. 615

[56]    nach Frei, Nationalsozialistische Eroberung der Provinzpresse, S. 286/287

[57]    SOV, Aktenvermerk des Stadtkommissars vom 12.6.1937

[58]    SOV, Brief Endrulats an den Stadtkommissar vom 16.6.1937

[59]    SOV, St. Heinrichskalender 1962, S. 75/76

[60]    SOV, Brief des GeStaPo München vom 28.7.1937

[61]    nach Braun, Lebensbilder, S. 52

[62]    SOV, Vertrag zwischen Stadtkommissar und Sebaldus-Verlag vom 17.8.1937

[63]    SOV, St Heinrichskalender 1962, S. 75/76

[64]    SOV, Auszug aus dem Handelsregister Band IV im Januar 1938

[65]    SOV, Vertrag zwischen Stadtkommissar und Zaengerle vom 31.1.1938

[66]    SOV, Vertrag zwischen Stadtkommissar und Emil Schrödter vom 22.3.1938

[67]    SOV, Anklageschrift 3 Js. 133/38 vom 5.7.1938

[68]    SOV, Brief des Otto-Verlag Schrödter am 16.1.1939 an Bayerische Landeshauptkasse

[69]    SOV, Brief Schrödters vom 1.10.1939

[70]    SOV, Brief Prälat Möckels an Prälat Meixner vom 8.1.1947

[71]    SOV, St. Heinrichskalender 1962, S. 75/76

[72]    SOV, Verfügung des Landwirtschaftsamtes vom 26.6.1942

[73]    SOV, Vertrag und Zusatzvertrag zwischen Otto-Verlag und Sebaldus-Verlag vom 27.3.1944 
   und 20.3.1945