Titel

Inhalt

Vorwort

Einleitung

Kapitel 1:
Begriff

Kapitel 2:
NS-Staat

Kapitel 3:
Katholisch

Kapitel 4:
Evangelisch

Kapitel 5:
SPD

Kapitel 6:
Einzelne

Schluss

Quellen u.
Literatur

3. WIDERSTAND IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE

3.1. Widerstand auf Reichsebene

Das Reichskonkordat, auf Anregung Hitlers am 20. Juli 1933 mit dem Vatikan geschlossen, sicherte der katholischen Kirche das Recht, „ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten und im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ihre Mitglieder bindende Gesetze und Anordnungen zu erlassen." (30) Außerdem ließ das Konkordat die Bekenntnisschule und die Existenz der katholischen Verbände bestehen, forderte aber als Gegenleistung einen Verzicht auf politische Betätigung des Klerus.

Es wurde aber schon ab Ende 1933 immer deutlicher, dass Hitler nicht beabsichtigte, den Vertrag zu erfüllen, da dies seine totalitäre Herrschaft durchbrochen hätte (31). Die zunehmenden Übergriffe auf kirchliche Rechte führte auf katholischer Seite zu vielfachen Protesten. Die weltanschauliche Dimension des Konflikts wurde bereits 1933 offenbar, als die Kirche Alfred Rosenbergs „Der Mythos des 20. Jahrhunderts", eine christenfeindliche Schrift, die von den NS-Machthabern für Schulen empfohlen wurde, auf den Index setzte. Im selben Jahr kam es auch in der Rassenfrage, zweifellos dem Kern der nationalsozialistischen Weltanschauung, zu Auseinandersetzungen, bei denen die Kirche nicht nur den Vorrang der christlichen Gebote vor den staatlichen Anweisungen predigte, sondern auch zum Ungehorsam aufrief (32). Im März 1937 wandte sich der Papst erstmals offen an die Gläubigen. In seiner Enzyklika „Mit brennender Sorge" deckte er die fundamentalen Gegensätze zwischen Christentum und Nationalsozialismus auf, den er der Falschmünzerei bezichtigte, und stellte die ständige Verletzung des Konkordats durch das Regime eindeutig dar.

Dennoch hielt die katholische Kirche weiter am Konkordat fest. Kirchenoffizielle Stellungnahmen und Proteste richteten sich mit wenigen Ausnahmen gegen Übergriffe des Staates auf kirchliche Rechte, nicht gegen das Regime selbst; Ziel der Kirche war Selbstbehauptung, nicht Umsturz (33). Aktiver Widerstand aber wurde von einzelnen geleistet: hierfür stehen Persönlichkeiten wie Bischof Galen oder Kardinal Faulhaber (34). Doch auch an der Basis gab es viele Geistliche, die sich mutig zur Wehr setzten.

Die Motive des Handelns der katholischen Kirche werden aber bis heute noch kontrovers diskutiert, genauso wie die Benennung „Widerstand" zur Charakterisierung ihres Verhaltens, das manche Historiker lieber als „Resistenz" und „gesellschaftliche Verweigerung" bezeichnen (35).

3.2 Vorkommnisse im Raum Lichtenfels

3.2.1. Das Wendejahr 1933: Staatliche Maßnahmen gegen Priester in der Erzdiözese Bamberg

3.2.1.1 Zwangsmaßnahmen gegen Geistliche aufgrund ihrer politischen Gesinnung

Auf Anordnung des Innenministers wurden im Zuge der Ausschaltung der Parteien bis Ende Juni 1933 über 2000 BVP-Mitglieder in Bayern inhaftiert, um der BVP-Führung den Auflösungsbeschluss abzupressen (36). Auch zahlreiche Priester wurden wegen ihres Engagements in der katholischen Partei in Schutzhaft genommen. Von den insgesamt 22 betroffenen Geistlichen aus der Diözese Bamberg (37) wurden allein vier im Bezirksamt Lichtenfels und drei im Bezirksamt Staffelstein inhaftiert. Eine festzustellende Konzentration der Festnahmen im nördlichen Teil Bayerns, besonders im Raum Lichtenfels/Kronach, ließ sich darauf zurückführen, dass in den kleineren Orten die katholischen Geistlichen auch in politischen Fragen eine maßgebende Autorität besaßen und dass die Polizeibehörden im Lichtenfelser und Kronacher Raum die Inhaftierungen mit einer gewissen Willkür vornahmen (38). In den Regierungspräsidentenberichten Ober- und Mittelfrankens heißt es unter dem Punkt „1) BVP und NSDAP":

„Die Hetzer sind hauptsächlich in den Reihen der Geistlichen zu finden: Von katholischen Geistlichen wurden vier im Lichtenfelser Bezirk (...] in Schutzhaff genommen." (39)

Aus Altenbanz wurde Pfarrer Johann Dörfler verhaftet. Er befand sich auf „Schutzhaftbefehl des Bezirksamt Staffelstein auf Antrag des Beauftragten der Obersten SA-Führung als Angehöriger der Bayerischen Volkspartei, der sich in parteipolitischer Hinsicht sehr hervorgetan" (40) hatte, vom 28. Juni bis zum 5. Juli im Amtsgerichtsgefängnis Lichtenfels in Schutzhaft. Pfarrer Johann Kohlbauer aus Isling wurde ebenfalls vierzehn Tage im Gefängnis festgehalten. Des weiteren wurden Kaplan Michael Pflaum aus Burgkunstadt, Kurat Zaschka aus Hochstadt und Kurat Matthias Zeltinger aus Schwürbitz festgesetzt. Kaplan Pflaum wurde am 27. Juni inhaftiert und erst gegen Zahlung der Schutzhaftkosten an die SA freigelassen. Kurat Zaschke befand sich vom 29. Juni bis 5. Juli in Haft, während Kurat Zeltinger vom 28. Juli bis zum B. August im Gefängnis verweilen musste (41).

Einige der hier genannten, schon 1933 inhaftierten Geistlichen erscheinen noch zu einem späteren Zeitpunkt in den Akten. Auf sie wird an geeigneter Stelle noch hingewiesen (42).

3.2.1.2 Maßnahmen gegen unbotmäßige Geistliche

„Was der Pfarrer sagt, dass [sic!] gilt! Dem volksschädlichen Treiben solcher Geistlichen muss ein Ende gemacht werden, soll unsere Idee festen Fuß fassen auf dem kathol. flachen Lande." (43)

Die Einschätzung der Politischen Polizei Bamberg traf tatsächlich in den meisten Fällen zu. „Für die katholischen Gläubigen war der Priester eine Respektsperson." (44) Geistliche, die oft fast autokratisch in ihrer Gemeinde auftraten, konnten der vom Regime angestrebten Gleichschaltung effektiv entgegenwirken. Das Bemühen der Nationalsozialisten bestand folglich darin, die Priester ruhigzustellen. Schon kleinste Delikte wurden mit Strafen geahndet.

In der Erzdiözese Bamberg war nach einer Untersuchung im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, die 1984 von Ulrich Hehl herausgegeben wurde, mit 181 namentlich erfassten Weltgeistlichen (entspricht 38,4%) gut ein Drittel der Priester von Zwangsmaßnahmen des Staates betroffen. Die Diözese Bamberg lag damit knapp über dem Reichsdurchschnitt von 35,9% (45). Neueren Untersuchungen zufolge muss aber davon ausgegangen werden, dass 90 weitere Priester, somit 269 (43,3%) Geistliche durch Zwangsmaßnahmen in ihrer Tätigkeit eingeschränkt wurden (46). Allein in der Bamberger Diözese wurden insgesamt 578 Vergehen aktenkundig. 10,6% fallen unter die Rubrik „Vergehen im Gottesdienst", 8,3% betreffen „politische Unzuverlässigkeit' zusammen und 8,0%a „Regimekritik" (47).

Auch im Gebiet um Lichtenfels waren einige Priester von staatlichen Maßnahmen betroffen, da sie gegen die Gesetze des nationalsozialistischen Staates verstießen. Oft kamen Priester mit den Nationalsozialisten in Konflikt, wenn Anordnungen des Staates nicht durch die Amtskirche bestätigt wurden. Wie Pfarrer Johann Quinger aus Altenkunstadt übergingen die Geistlichen oft die von den Nationalsozialisten gesetzten Anordnungen.

Im September 1934 kam es zwischen SA-Männern und Quinger zu Streitigkeiten, da der Geistliche das Trauergeläut zum Todestag Hindenburgs nicht ausführen wollte, weil die diesbezügliche Anordnung des Ordinariats bei ihm nicht rechtzeitig eingetroffen war. Pfarrer Quinger ging sogar „gewalttätig" vor, als die SA-Männer „das Trauergeläut eigenmächtig vornahmen" (48). Er wurde deshalb vom 3. bis 10. August in Schutzhaft genommen (49). Auch bei dem vom Regime erlassenen Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935, das die Beflaggung aller öffentlichen Gebäude mit Hakenkreuzfahnen vorschrieb, kam es zwischen Quinger und den Nationalsozialisten zu Konflikten. In den Lageberichten der Regierungspräsidenten von Ober- und Mittelfranken heißt es: „Am 29. März 1936 ist er [Pfarrer Quinger] neuerdings dadurch unliebsam aufgefallen, dass er die kirchlichen Gebäude nicht beflaggte." (50)

Nicht nur Verweigerungen der Geistlichen gegenüber Anordnungen des Regimes forderten Zwangsmaßnahmen, sondern schon unliebsame Äußerungen konnten den Priester mit dem NS-Staat in Konflikt bringen. In der nationalsozialistischen Presse heißt es über Johann Obenauf, der vom 1. Januar bis zu seinem Tod am 5. April 1936 in Mistelfeld als Pfarrer wirkte, dass er eine „ungeheuerliche Hetze (...) gegen den Nationalsozialismus" (51) betreibe. Mistelfeld hatte sich bis 1933 zu einem Dorf entwickelt, in dem die Mehrzahl der Bewohner hinter dem Regime stand. Die NSDAP verdrängte bis 1932 die BVP von ihrem hohen Wähleranteil und schlug sie in der Wahl von 5. März 1933 mit 195 zu 149 Stimmen (52). Die Bevölkerung stehe unter der Hakenkreuzfahne und achte „nicht auf das Geschwätze der 'schwarz-roten Front' in Mistelfeld," schrieb auch die nationalsozialistische Presse (53). Als Obenauf in einer Wirtschaft in Ebensfeld einige Äußerungen machte, die als gegen das Regime gerichtet angesehen werden konnten, wurde er von mehreren Personen angezeigt. In einer Eilmeldung an die SA-Standarte 95, Abteilung K Coburg, vom 20.9.1934 heißt es:

„Am Montag, den 17.9.1934 (...) hat sich Pfarrer Obenauf (...) schwer gegen den nationalsozialistischen Staat ausgelassen. (...) Obenauf äußerte: 'Das Dritte Reich haben wir und der 4. Arm kommt!' 'Wir haben keinen Dolch, keine Waffe, aber eine Faust.' (...] 'Im Dritten Reich könnt ihr Brennesselröcke anziehen, anstatt Seidenröcke.' (...)." (54)

Barbara G., die bei dem Vorfall persönlich anwesend war, schreibt folgendes:

„Ich habe den Eindruck, dass Pfarrer Obenauf sowohl das Dritte Reich, als auch dessen Einrichtungen und Ordnungen fanatisch hasst und daher in versteckter, aber frivoler Weise gerissen die neue Ordnung herunterreißt und verächtlich macht." (55)

Schon zuvor, am 4. August 1934, wurde gegen Obenauf eine Meldung eingereicht, die sich auf ein Ereignis am 3. August 1934 bezog. An diesem Tag „unterließ [er] das Glockengeläut und verweigerte die Schlüsselausgabe, als von Seiten des Bürgermeisters die SA dazu beauftragt wurde zu läuten." (56)

Auch der nach dem Tod von Pfarrer Obenauf nach Mistelfeld gesandte Pfarrer Leo Veth verbarg trotz der nationalsozialistischen Gesinnung im Dorf nicht seine ablehnende Haltung gegenüber dem Regime. Veth wurde am 4. Mai 1940 und am 18.12.1942 durch die NSDAP-Ortsgruppe schriftlich beanstandet (57). Im März 1945 wurde er von der Gestapo Nürnberg vorgeladen und verhört. In den Fragebögen heißt es bei Leo Veth:

„Vorladung vor der Gestapo Nürnberg im März 1945 wegen angeblicher Bestrafung eines Schülers, der an einem HJ-Sportfest teilnahm und dabei den Sonntagsgottesdienst versäumte." (58)

Solche und ähnliche „Vergehen" gab es zahlreich im Raum Lichtenfels. Sie sollen aber nicht ausführlicher beschrieben werden. Insgesamt wurden noch weitere 17 Geistliche straffällig und fast ausnahmslos mit Zwangsmaßnahmen belegt. Im einzelnen waren dies: Johann Bank (Pfarrer in Uetzing), Dr. Paul Bayerschmidt (Pfarrer in Staffelstein), Andreas Bittel (Kaplan in Altenkunstadt), Otto Dittrich (Kaplan in Staffelstein), Johann Doerfler (Pfarrer in Altenbanz), Heinrich Geiger (Kurat in Trieb), Dr. Otto Grasmüller (Stadtpfarrer und Dekan in Weismain), Heinrich Helldorfer (Pfarrer in Lahm), Dr. Johannes Jann (Pfarrer in Marktgraitz), Johann Kohlbauer (Pfarrer in Isling), Johann Müller (Kaplan in Lichtenfels), Michael Pflaum (Kaplan in Burgkunstadt), Karl Römer (Pfarrer in Mainroth), Andreas Weid (Pfarrer in Lahm), Franz Will (Kurat in Rothmannsthal), Karl Zaschka (Pfarrer in Hochstadt) und Matthias Zeltinger (Kurat in Schwürbitz) (59).

Die „Vergehen" der genannten Geistlichen unterscheiden sich natürlich voneinander, und die meisten von ihnen können nicht als Widerstand im engen Sinn bezeichnet werden. Die Vergehen waren nicht aktive Taten zum Umsturz des Regimes, sondern defensive Handlungen, die aus der„ Unvereinbarkeit von katholische[r] Glaubenslehre und nationalsozialistischer Weltanschauung" und aus der„ Verneinung des herrschenden Totalitätsanspruches" erwuchsen (60).

3.2.2 Offener Widerstand im Einzelfall: Die Gemeinde schützt ihre Geistlichen

Schon 1933 wurde deutlich, dass sich in der Pfarrei Lichtenfels kein großer Widerspruch gegen das nationalsozialistische System regen würde. Am 30. Oktober verfassten Geistlicher Rat Fronnhöfer und der Lichtenfelser Dekan Rauh „einen Aufruf zur Reichstagswahl und Volksabstimmung in der Frage des Austritts aus dem Völkerbund am 12. November" (61), der unter dem Titel „Die katholische Geistlichkeit steht geschlossen hinter dem Führer" am z. November in der Heimatzeitung „Volksblatt" veröffentlicht wurde. Die Entschließung lautete folgendermaßen:

„Die katholische Geistlichkeit des Bezirksamtes Lichtenfels erklärt hiermit, dass sie in dieser rein vaterländischen Frage geschlossen hinter der nationalen Regierung steht und wünscht, dass das gläubige katholische Volk vollzählig am 12. November dem Rufe des deutschen Kanzlers folgt und ihm seine /a-Stimme gibt.' (62)

Trotz dieser Erklärung kam es 1935 zu einem Vorfall, in dem sich die Geistlichkeit aus Lichtenfels einem Befehl der Nationalsozialisten widersetzte. In einem Radiointerview berichtet Josef Weiß, damals Kaplan in Lichtenfels, von folgendem Ereignis (63):

Am 20. August 1935 wurde der Hirtenbrief „Stehet fest im Glauben!" von den Bischöfen verabschiedet und sollte am darauffolgenden Sonntag im Gottesdienst vorgelesen werden. Dieser Hirtenbrief zählte die Übergriffe des Regimes gegen die Kirche auf und pochte auf ihre im Konkordat vereinbarten Rechte. Unter anderem hieß es:

„Nun versteht ihr, geliebte Diözesanen, warum wir Bischöfe euch nicht gestatten dürfen, Zeitungen und Bücher zu lesen und Versammlungen zu besuchen, in denen unser Glaube und unsere Kirche geschmäht und Gotteslästerung gegen alles, was dem religiösen Menschen heilig ist, ausgestoßen werden. (...) Die kirchlichen Predigten anzuhören, ist Pflicht. Man muss Gott mehr gehorchen als dem Menschen. [ ... j Stehet fest im Glauben, wenn man euch sagt: Religion habe mit Politik nichts zu tun. Stehet fest im Glauben, wenn die Entkonfessionalisierung des öffentlichen Lebens, gleichbedeutend mit der Entchristlichung des öffentlichen Lebens durchgeführt werden soll!" (64)

Am Vorabend des betreffenden Sonntags kam ein Kommissar ins Pfarrhaus und wollte den Hirtenbrief beschlagnahmen. Die Lichtenfelser Geistlichkeit hatte ihn aber schon in der Kirche in den Tabernakel gesperrt und verweigerte die Herausgabe (65). Daraufhin drohte der Kommissar: „Wer den Brief verliest, wird verhaftet!" (66)

Als der Polizist das Pfarrhaus verlassen hatte, berieten sich die drei Kapläne, unter ihnen Kaplan Weiß, mit ihrem Vorgesetzten Dekan Rauh und beschlossen, den Hirtenbrief vorzulesen. In der Gemeinde verbreiteten sie, dass ihnen die Verhaftung angedroht wurde. Aufgeschreckt von einer solchen Nachricht, gingen überaus viele Gemeindemitglieder am Sonntag in den Gottesdienst.

Nach der Messe versammelte sich die ganze Gemeinde vor der Kirche, um ihre zur Verhaftung stehenden Kapläne und Pfarrer zu verteidigen. Doch der Kommissar machte seine Androhung nicht war. Kein einziger Polizist kam, um die Priester abzuholen. Dennoch schmälert dies nicht den Mut der Geistlichen, trotz des Verbotes und der angedrohten Verhaftung den Hirtenbrief vorzulesen, ebenso wenig die Zivilcourage, die die Lichtenfelser Gemeinde bewies, als sie sich vor der Kirche zur Verteidigung ihrer Priester versammelte.

Obwohl dieses Ereignis der Zeitzeugin Edeltraud Krönert noch lebhaft im Gedächtnis erhalten geblieben ist (67), fand es in zeitgenössischen Zeitungen keinen Niederschlag. Die Sonntagsbeschreibung, die am darauffolgenden Montag in der Zeitung veröffentlicht wurde, lautet:

„Der gestrige Sonntag, an dem ein prächtiges Spätsommerwetter herrschte, brachte unserer Stadt regen Durchgangsverkehr. (...) Der Tag (stand) im Zeichen der Vereidigung der Luftschutzblockwarte und der Aushändigung der Ehrenkreuze im Rathaus" (68)