Das Reichskonkordat, auf Anregung Hitlers am 20. Juli
1933 mit dem Vatikan geschlossen, sicherte der katholischen Kirche das
Recht, „ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten
und im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ihre Mitglieder bindende Gesetze
und Anordnungen zu erlassen." (30) Außerdem ließ das Konkordat
die Bekenntnisschule und die Existenz der katholischen Verbände
bestehen, forderte aber als Gegenleistung einen Verzicht auf politische
Betätigung des Klerus.
Es wurde aber schon ab Ende 1933 immer deutlicher,
dass Hitler nicht beabsichtigte, den Vertrag zu erfüllen, da dies seine
totalitäre Herrschaft durchbrochen hätte (31). Die zunehmenden
Übergriffe auf kirchliche Rechte führte auf katholischer Seite zu
vielfachen Protesten. Die weltanschauliche Dimension des Konflikts wurde
bereits 1933 offenbar, als die Kirche Alfred Rosenbergs „Der Mythos
des 20. Jahrhunderts", eine christenfeindliche Schrift, die von den
NS-Machthabern für Schulen empfohlen wurde, auf den Index setzte. Im
selben Jahr kam es auch in der Rassenfrage, zweifellos dem Kern der
nationalsozialistischen Weltanschauung, zu Auseinandersetzungen, bei
denen die Kirche nicht nur den Vorrang der christlichen Gebote vor den
staatlichen Anweisungen predigte, sondern auch zum Ungehorsam aufrief
(32). Im März 1937 wandte sich der Papst erstmals offen an die
Gläubigen. In seiner Enzyklika „Mit brennender Sorge" deckte er
die fundamentalen Gegensätze zwischen Christentum und
Nationalsozialismus auf, den er der Falschmünzerei bezichtigte, und
stellte die ständige Verletzung des Konkordats durch das Regime
eindeutig dar.
Dennoch hielt die katholische Kirche weiter am
Konkordat fest. Kirchenoffizielle Stellungnahmen und Proteste richteten
sich mit wenigen Ausnahmen gegen Übergriffe des Staates auf kirchliche
Rechte, nicht gegen das Regime selbst; Ziel der Kirche war
Selbstbehauptung, nicht Umsturz (33). Aktiver Widerstand aber wurde von
einzelnen geleistet: hierfür stehen Persönlichkeiten wie Bischof Galen
oder Kardinal Faulhaber (34). Doch auch an der Basis gab es viele
Geistliche, die sich mutig zur Wehr setzten.
Die Motive des Handelns der katholischen Kirche
werden aber bis heute noch kontrovers diskutiert, genauso wie die
Benennung „Widerstand" zur Charakterisierung ihres Verhaltens,
das manche Historiker lieber als „Resistenz" und „gesellschaftliche
Verweigerung" bezeichnen (35).
3.2 Vorkommnisse im Raum Lichtenfels
3.2.1. Das Wendejahr 1933: Staatliche Maßnahmen
gegen Priester in der Erzdiözese Bamberg
3.2.1.1 Zwangsmaßnahmen gegen Geistliche aufgrund
ihrer politischen Gesinnung
Auf Anordnung des Innenministers wurden im Zuge der
Ausschaltung der Parteien bis Ende Juni 1933 über 2000 BVP-Mitglieder
in Bayern inhaftiert, um der BVP-Führung den Auflösungsbeschluss
abzupressen (36). Auch zahlreiche Priester wurden wegen ihres
Engagements in der katholischen Partei in Schutzhaft genommen. Von den
insgesamt 22 betroffenen Geistlichen aus der Diözese Bamberg (37)
wurden allein vier im Bezirksamt Lichtenfels und drei im Bezirksamt
Staffelstein inhaftiert. Eine festzustellende Konzentration der
Festnahmen im nördlichen Teil Bayerns, besonders im Raum
Lichtenfels/Kronach, ließ sich darauf zurückführen, dass in den
kleineren Orten die katholischen Geistlichen auch in politischen Fragen
eine maßgebende Autorität besaßen und dass die Polizeibehörden im
Lichtenfelser und Kronacher Raum die Inhaftierungen mit einer gewissen
Willkür vornahmen (38). In den Regierungspräsidentenberichten Ober-
und Mittelfrankens heißt es unter dem Punkt „1) BVP und NSDAP":
„Die Hetzer sind hauptsächlich in den Reihen
der Geistlichen zu finden: Von katholischen Geistlichen wurden vier im
Lichtenfelser Bezirk (...] in Schutzhaff genommen." (39)
Aus Altenbanz wurde Pfarrer Johann Dörfler
verhaftet. Er befand sich auf „Schutzhaftbefehl des Bezirksamt
Staffelstein auf Antrag des Beauftragten der Obersten SA-Führung als
Angehöriger der Bayerischen Volkspartei, der sich in parteipolitischer
Hinsicht sehr hervorgetan" (40) hatte, vom 28. Juni bis zum 5. Juli
im Amtsgerichtsgefängnis Lichtenfels in Schutzhaft. Pfarrer Johann
Kohlbauer aus Isling wurde ebenfalls vierzehn Tage im Gefängnis
festgehalten. Des weiteren wurden Kaplan Michael Pflaum aus
Burgkunstadt, Kurat Zaschka aus Hochstadt und Kurat Matthias Zeltinger
aus Schwürbitz festgesetzt. Kaplan Pflaum wurde am 27. Juni inhaftiert
und erst gegen Zahlung der Schutzhaftkosten an die SA freigelassen.
Kurat Zaschke befand sich vom 29. Juni bis 5. Juli in Haft, während
Kurat Zeltinger vom 28. Juli bis zum B. August im Gefängnis verweilen
musste (41).
Einige der hier genannten, schon 1933 inhaftierten
Geistlichen erscheinen noch zu einem späteren Zeitpunkt in den Akten.
Auf sie wird an geeigneter Stelle noch hingewiesen (42).
3.2.1.2 Maßnahmen gegen unbotmäßige Geistliche
„Was der Pfarrer sagt, dass [sic!] gilt! Dem
volksschädlichen Treiben solcher Geistlichen muss ein Ende gemacht
werden, soll unsere Idee festen Fuß fassen auf dem kathol. flachen
Lande." (43)
Die Einschätzung der Politischen Polizei Bamberg
traf tatsächlich in den meisten Fällen zu. „Für die katholischen
Gläubigen war der Priester eine Respektsperson." (44) Geistliche,
die oft fast autokratisch in ihrer Gemeinde auftraten, konnten der vom
Regime angestrebten Gleichschaltung effektiv entgegenwirken. Das
Bemühen der Nationalsozialisten bestand folglich darin, die Priester
ruhigzustellen. Schon kleinste Delikte wurden mit Strafen geahndet.
In der Erzdiözese Bamberg war nach einer
Untersuchung im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, die 1984 von
Ulrich Hehl herausgegeben wurde, mit 181 namentlich erfassten
Weltgeistlichen (entspricht 38,4%) gut ein Drittel der Priester von
Zwangsmaßnahmen des Staates betroffen. Die Diözese Bamberg lag damit
knapp über dem Reichsdurchschnitt von 35,9% (45). Neueren
Untersuchungen zufolge muss aber davon ausgegangen werden, dass 90
weitere Priester, somit 269 (43,3%) Geistliche durch Zwangsmaßnahmen in
ihrer Tätigkeit eingeschränkt wurden (46). Allein in der Bamberger
Diözese wurden insgesamt 578 Vergehen aktenkundig. 10,6% fallen unter
die Rubrik „Vergehen im Gottesdienst", 8,3% betreffen „politische
Unzuverlässigkeit' zusammen und 8,0%a „Regimekritik" (47).
Auch im Gebiet um Lichtenfels waren einige Priester
von staatlichen Maßnahmen betroffen, da sie gegen die Gesetze des
nationalsozialistischen Staates verstießen. Oft kamen Priester mit den
Nationalsozialisten in Konflikt, wenn Anordnungen des Staates nicht
durch die Amtskirche bestätigt wurden. Wie Pfarrer Johann Quinger aus
Altenkunstadt übergingen die Geistlichen oft die von den
Nationalsozialisten gesetzten Anordnungen.
Im September 1934 kam es zwischen SA-Männern und
Quinger zu Streitigkeiten, da der Geistliche das Trauergeläut zum
Todestag Hindenburgs nicht ausführen wollte, weil die diesbezügliche
Anordnung des Ordinariats bei ihm nicht rechtzeitig eingetroffen war.
Pfarrer Quinger ging sogar „gewalttätig" vor, als die SA-Männer
„das Trauergeläut eigenmächtig vornahmen" (48). Er wurde
deshalb vom 3. bis 10. August in Schutzhaft genommen (49). Auch bei dem
vom Regime erlassenen Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935, das
die Beflaggung aller öffentlichen Gebäude mit Hakenkreuzfahnen
vorschrieb, kam es zwischen Quinger und den Nationalsozialisten zu
Konflikten. In den Lageberichten der Regierungspräsidenten von Ober-
und Mittelfranken heißt es: „Am 29. März 1936 ist er [Pfarrer
Quinger] neuerdings dadurch unliebsam aufgefallen, dass er die
kirchlichen Gebäude nicht beflaggte." (50)
Nicht nur Verweigerungen der Geistlichen gegenüber
Anordnungen des Regimes forderten Zwangsmaßnahmen, sondern schon
unliebsame Äußerungen konnten den Priester mit dem NS-Staat in
Konflikt bringen. In der nationalsozialistischen Presse heißt es über
Johann Obenauf, der vom 1. Januar bis zu seinem Tod am 5. April 1936 in
Mistelfeld als Pfarrer wirkte, dass er eine „ungeheuerliche Hetze
(...) gegen den Nationalsozialismus" (51) betreibe. Mistelfeld
hatte sich bis 1933 zu einem Dorf entwickelt, in dem die Mehrzahl der
Bewohner hinter dem Regime stand. Die NSDAP verdrängte bis 1932 die BVP
von ihrem hohen Wähleranteil und schlug sie in der Wahl von 5. März
1933 mit 195 zu 149 Stimmen (52). Die Bevölkerung stehe unter der
Hakenkreuzfahne und achte „nicht auf das Geschwätze der
'schwarz-roten Front' in Mistelfeld," schrieb auch die
nationalsozialistische Presse (53). Als Obenauf in einer Wirtschaft in
Ebensfeld einige Äußerungen machte, die als gegen das Regime gerichtet
angesehen werden konnten, wurde er von mehreren Personen angezeigt. In
einer Eilmeldung an die SA-Standarte 95, Abteilung K Coburg, vom
20.9.1934 heißt es:
„Am
Montag, den 17.9.1934 (...) hat sich Pfarrer Obenauf (...) schwer gegen
den nationalsozialistischen Staat ausgelassen. (...) Obenauf äußerte:
'Das Dritte Reich haben wir und der 4. Arm kommt!' 'Wir haben keinen
Dolch, keine Waffe, aber eine Faust.' (...] 'Im Dritten Reich könnt ihr
Brennesselröcke anziehen, anstatt Seidenröcke.' (...)." (54)
Barbara G., die bei dem Vorfall persönlich anwesend
war, schreibt folgendes:
„Ich habe
den Eindruck, dass Pfarrer Obenauf sowohl das Dritte Reich, als auch
dessen Einrichtungen und Ordnungen fanatisch hasst und daher in
versteckter, aber frivoler Weise gerissen die neue Ordnung
herunterreißt und verächtlich macht." (55)
Schon zuvor, am 4. August 1934, wurde gegen Obenauf
eine Meldung eingereicht, die sich auf ein Ereignis am 3. August 1934
bezog. An diesem Tag „unterließ [er] das Glockengeläut und
verweigerte die Schlüsselausgabe, als von Seiten des Bürgermeisters
die SA dazu beauftragt wurde zu läuten." (56)
Auch der nach dem Tod von Pfarrer Obenauf nach
Mistelfeld gesandte Pfarrer Leo Veth verbarg trotz der
nationalsozialistischen Gesinnung im Dorf nicht seine ablehnende Haltung
gegenüber dem Regime. Veth wurde am 4. Mai 1940 und am 18.12.1942 durch
die NSDAP-Ortsgruppe schriftlich beanstandet (57). Im März 1945 wurde
er von der Gestapo Nürnberg vorgeladen und verhört. In den Fragebögen
heißt es bei Leo Veth:
„Vorladung vor der Gestapo Nürnberg im März
1945 wegen angeblicher Bestrafung eines Schülers, der an einem
HJ-Sportfest teilnahm und dabei den Sonntagsgottesdienst
versäumte." (58)
Solche und ähnliche „Vergehen" gab es
zahlreich im Raum Lichtenfels. Sie sollen aber nicht ausführlicher
beschrieben werden. Insgesamt wurden noch weitere 17 Geistliche
straffällig und fast ausnahmslos mit Zwangsmaßnahmen belegt. Im
einzelnen waren dies: Johann Bank (Pfarrer in Uetzing), Dr. Paul
Bayerschmidt (Pfarrer in Staffelstein), Andreas Bittel (Kaplan in
Altenkunstadt), Otto Dittrich (Kaplan in Staffelstein), Johann Doerfler
(Pfarrer in Altenbanz), Heinrich Geiger (Kurat in Trieb), Dr. Otto
Grasmüller (Stadtpfarrer und Dekan in Weismain), Heinrich Helldorfer
(Pfarrer in Lahm), Dr. Johannes Jann (Pfarrer in Marktgraitz), Johann
Kohlbauer (Pfarrer in Isling), Johann Müller (Kaplan in Lichtenfels),
Michael Pflaum (Kaplan in Burgkunstadt), Karl Römer (Pfarrer in
Mainroth), Andreas Weid (Pfarrer in Lahm), Franz Will (Kurat in
Rothmannsthal), Karl Zaschka (Pfarrer in Hochstadt) und Matthias
Zeltinger (Kurat in Schwürbitz) (59).
Die „Vergehen" der genannten Geistlichen
unterscheiden sich natürlich voneinander, und die meisten von ihnen
können nicht als Widerstand im engen Sinn bezeichnet werden. Die
Vergehen waren nicht aktive Taten zum Umsturz des Regimes, sondern
defensive Handlungen, die aus der„ Unvereinbarkeit von katholische[r]
Glaubenslehre und nationalsozialistischer Weltanschauung" und aus
der„ Verneinung des herrschenden Totalitätsanspruches" erwuchsen
(60).
3.2.2 Offener Widerstand im Einzelfall: Die Gemeinde
schützt ihre Geistlichen
Schon 1933 wurde deutlich, dass sich in der Pfarrei
Lichtenfels kein großer Widerspruch gegen das nationalsozialistische
System regen würde. Am 30. Oktober verfassten Geistlicher Rat
Fronnhöfer und der Lichtenfelser Dekan Rauh „einen Aufruf zur
Reichstagswahl und Volksabstimmung in der Frage des Austritts aus dem
Völkerbund am 12. November" (61), der unter dem Titel „Die
katholische Geistlichkeit steht geschlossen hinter dem Führer" am
z. November in der Heimatzeitung „Volksblatt" veröffentlicht
wurde. Die Entschließung lautete folgendermaßen:
„Die katholische Geistlichkeit des Bezirksamtes
Lichtenfels erklärt hiermit, dass sie in dieser rein vaterländischen
Frage geschlossen hinter der nationalen Regierung steht und wünscht,
dass das gläubige katholische Volk vollzählig am 12. November dem
Rufe des deutschen Kanzlers folgt und ihm seine /a-Stimme gibt.' (62)
Trotz dieser Erklärung kam es 1935 zu einem Vorfall,
in dem sich die Geistlichkeit aus Lichtenfels einem Befehl der
Nationalsozialisten widersetzte. In einem Radiointerview berichtet Josef
Weiß, damals Kaplan in Lichtenfels, von folgendem Ereignis (63):
Am 20. August 1935 wurde der Hirtenbrief „Stehet
fest im Glauben!" von den Bischöfen verabschiedet und sollte am
darauffolgenden Sonntag im Gottesdienst vorgelesen werden. Dieser
Hirtenbrief zählte die Übergriffe des Regimes gegen die Kirche auf und
pochte auf ihre im Konkordat vereinbarten Rechte. Unter anderem hieß
es:
„Nun versteht ihr, geliebte Diözesanen, warum
wir Bischöfe euch nicht gestatten dürfen, Zeitungen und Bücher zu
lesen und Versammlungen zu besuchen, in denen unser Glaube und unsere
Kirche geschmäht und Gotteslästerung gegen alles, was dem
religiösen Menschen heilig ist, ausgestoßen werden. (...) Die
kirchlichen Predigten anzuhören, ist Pflicht. Man muss Gott mehr
gehorchen als dem Menschen. [ ... j Stehet fest im Glauben, wenn man
euch sagt: Religion habe mit Politik nichts zu tun. Stehet fest im
Glauben, wenn die Entkonfessionalisierung des öffentlichen Lebens,
gleichbedeutend mit der Entchristlichung des öffentlichen Lebens
durchgeführt werden soll!" (64)
Am Vorabend des betreffenden Sonntags kam ein
Kommissar ins Pfarrhaus und wollte den Hirtenbrief beschlagnahmen. Die
Lichtenfelser Geistlichkeit hatte ihn aber schon in der Kirche in den
Tabernakel gesperrt und verweigerte die Herausgabe (65). Daraufhin
drohte der Kommissar: „Wer den Brief verliest, wird verhaftet!"
(66)
Als der Polizist das Pfarrhaus verlassen hatte,
berieten sich die drei Kapläne, unter ihnen Kaplan Weiß, mit ihrem
Vorgesetzten Dekan Rauh und beschlossen, den Hirtenbrief vorzulesen. In
der Gemeinde verbreiteten sie, dass ihnen die Verhaftung angedroht
wurde. Aufgeschreckt von einer solchen Nachricht, gingen überaus viele
Gemeindemitglieder am Sonntag in den Gottesdienst.
Nach der Messe versammelte sich die ganze Gemeinde
vor der Kirche, um ihre zur Verhaftung stehenden Kapläne und Pfarrer zu
verteidigen. Doch der Kommissar machte seine Androhung nicht war. Kein
einziger Polizist kam, um die Priester abzuholen. Dennoch schmälert
dies nicht den Mut der Geistlichen, trotz des Verbotes und der
angedrohten Verhaftung den Hirtenbrief vorzulesen, ebenso wenig die
Zivilcourage, die die Lichtenfelser Gemeinde bewies, als sie sich vor
der Kirche zur Verteidigung ihrer Priester versammelte.
Obwohl dieses Ereignis der Zeitzeugin Edeltraud
Krönert noch lebhaft im Gedächtnis erhalten geblieben ist (67), fand
es in zeitgenössischen Zeitungen keinen Niederschlag. Die
Sonntagsbeschreibung, die am darauffolgenden Montag in der Zeitung
veröffentlicht wurde, lautet:
„Der gestrige Sonntag, an dem ein prächtiges
Spätsommerwetter herrschte, brachte unserer Stadt regen
Durchgangsverkehr. (...) Der Tag (stand) im Zeichen der Vereidigung
der Luftschutzblockwarte und der Aushändigung der Ehrenkreuze im
Rathaus" (68)