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Gerhard Arneth, Studiendirektor an unserem Gymnasium und renommierter Regionalhistoriker, fasst die Komplexität der politischen Situation in unserem Gebiet vor der "Napoleonischen Flurbereinigung" wie folgt zusammen:

"In der Folgezeit (nach dem Aussterben der Meranier 1248, die Netzstricker)) konnte das Bistum eine funktionierende Verwaltung aufbauen. Freilich dauerten die Bedrohungen in unserem an seinem Rand gelegenen Untersuchungsgebiet von innen, stärker noch von außen fort.

Im Innern strebte Langheim, mit einer Reihe von päpstlichen und kaiserlichen Privilegien ausgestattet, aus dem Bamberger Herrschaftsverband heraus; in den Eigen Marktleugast und Teuschnitz, wo das Kloster sogar die Blutgerichtsbarkeit ausübte, war dies im wesentlichen gelungen. Doch den wirtschaftlichen Niedergang der Abtei im 14. Jahrhundert konnte der schon erwähnte tatkräftige Bischof Lamprecht von Brunn nutzen, um 1384/88 gerade diese Güter zur Deckung der Klosterschulden für das Bistum zu kaufen, so daß dem weiter andauernden Kampf des Klosters um seine Unabhängigkeit die reale Basis entzogen wurde. Ein bleibender Erfolg war […] diesen Bestrebungen daher nicht beschieden'. Das Vertragswerk von 1741/42 bestätigte nur die seit Jahrhunderten bestehende Zugehörigkeit Langheims zum Bistum Bamberg formalrechtlich und war für die tatsächliche Entwicklung kaum von Belang'.

Auch das Domkapitel begann durch die Ausweitung seiner wahrscheinlich aus der Schweinfurter Erbmasse stammenden Grundherrschaft in Staffelstein selbst und in den umliegenden Dörfern, vor allem aber durch das Herauslösen des Amtes Staffelstein aus der Lichtenfelser Zent (1422) eine eigene Landeshoheit auszubilden. Als Amt allerdings blieb Staffelstein Teil des Hochstifts Bamberg, aber weitgehend ohne landesherrliche Befugnis des Bischofs. So mauserte es sich zum „Staat im Staate", den die adeligen Domherren auch auf Kosten reichsritterlicher Ansprüche erfolgreich arrondierten'.

Nach außen hatte das Bistum Bamberg im Obermaingebiet Schwierigkeiten mit den sich ausbildenden Territorialstaaten. Das Kloster Banz lag in seinem nordöstlichen Grenzbereich. Es gehörte in geistlichen Belangen zum Bistum Würzburg, und so lag es nahe, daß die dortigen Bischöfe ihren Einfluß auch auf die Temporalia, die weltlichen Angelegenheiten, ausdehnen wollten. Sie versuchten vor allem im 16. Jahrhundert den Rechtsstatus Bambergs auf einen bloß lehensrechtlichen zu reduzieren. Der Streit der beiden Hochstifte darum rief auch die sächsischen Wettiner auf den Plan, die durch eine behauptete Schutzvogtei über den großen Besitz der Abtei - vor allem um das Klosteramt Buch am Forst - in ihrer Pflege Coburg, die Herrschaft über das ganze Kloster zu erlangen suchten. Abt Georg Truchseß hatte sie gerufen und ihnen 1566 dem Erbschutz über Banz angetragen, um sich dem Einfluß der beiden Bistümer nach Möglichkeit zu entziehen. Nur mit Mühe gelang es den beiden betroffenen Bischöfen, die angesichts der neuen Lage einige Monate zuvor in Haßfurt ihre Kompetenzen bezüglich Banz abgegrenzt hatten, den Zugriff der Wettiner auf das Kloster zu verhindern. Nach der erfolgreichen Abwehr des gemeinsamen Gegners flammte zwar der Konflikt zwischen den Hochstiften um Vogteirechte wieder auf; er wurde aber nach über einem Jahrhundert in Verträgen von 1685 und 1688 gelöst. Alle weltlichen Rechte erhielt Bamberg, die geistlichen blieben bei Würzburg. Erst jetzt, gegen Ende des 17. Jahrhunderts, war die Zugehörigkeit der Abtei Banz zum Territorium des Fürstbistums Bamberg endgültig gesichert.

Die Ausführungen sollten zeigen, daß der geographische Raum am Obermain im Mittelalter eine instabile, politisch stets umkämpfte Zone war, die nach den spektakulären Erbfällen der Schweinfurter Grafen und der Andechs-Meranier unter Turbulenzen neu aufgeteilt wurde. Dabei setzte sich das spätere Hochstift Bamberg zunächst auf der rechten, dann auf der linken Seite des Mains als dominierend durch und wurde damit in unserem Untersuchungsgebiet Landesherr. Freilich blieb hier, am Nordost-Rand des Bistums, die politische Lage noch lange Zeit instabil und ungesichert. Gerade die historische Entwicklung der beiden Klöster und des Domkapitelamts Staffelstein, aber auch des Dompropsteiamtes Döringstadt sind Beispiele dafür, daß das Fürstbistum Bamberg bis zur Säkularisation ein territorium non clausum geblieben ist."

 Quelle: 

Arneth, Gerhard: Von Keller-, Kasten- und Klosterämtern zum Landkreis Lichtenfels, in: Dippold, Günter in Zusammenarbeit mit Urban, Josef: Im oberen Maintal, Auf dem Jura, an Rodach und Itz. Landschaft - Geschichte - Kultur. Lichtenfels, Selbstverlag der Kreisparkasse Lichtenfels 1990, S. 104

 

 

Hierzu noch einmal Gerhard Arneth:

 

 

"Alles in allem durchlöcherten […] adelige Herrschaften als fast selbständige Kleinstaaten - territoria in territorio - die fränkischen Staatsgebilde und trugen als ein zusätzliches instabilisierendes Element zu deren Charakter als territoria non clausa bei.

 

In unserem Untersuchungsraum waren im Osten die Besitztümer von Reichsrittern wie Perlen an einer Schnur aufgereiht. Sie gehörten zu einem geschlossenen ritterschaftlichen Gebietsstreifen des Kantons Gebürg, der den Ostteil des Bamberger Territoriums von Norden (Mitwitz) nach Süden (Giech) durchschnitt. Hier lagen im Norden die Rittergüter Redwitz und Wildenroth, die der Familie von Redwitz bzw. ihrem Senior gehörten, das Gut Fassoldshof der Freiherren von Künsberg-Wernstein, das Rittergut Ebneth der Freiherren von Seckendorff. Die Familie von Schaumberg besaß das weitläufige Gut Strössendorf am Main. Abseits, mainabwärts befand sich das Schloß Unterleiterbach im Besitz der Grafen von Brockdorff, das noch dem Kanton Gebürg zuzurechnen war.

 

Besonders zu erwähnen sind auch die weitläufigen Besitzungen der Grafen von Giech um Buchau und Thurnau sowie 9 Dörfer, die vom Rittergut Pommersfelden der Grafen von Schönborn aus verwaltet wurden.

 

Im Nordwesten griffen Mitglieder des Kantons Baunach vom Itzgrund her in das Untersuchungsgebiet aus, wenn auch mit unzusammenhängendem Streubesitz. Hier sind vor allem die Rittergüter Kaltenbrunn, Eyrichshof und Untermerzbach der Freiherren von Rotenhan, Schenkenau und Gereuth der Freiherren von Greiffenclau sowie Kleinhereth und Weissenbrunn der Freiherrn von Könitz zu erwähnen. Als einziges im heutigen Kreisgebiet selbst gelegenes Rittergut eines Mitglieds des Kantons Baunach ist Schney hervorzuheben, das wie Unterleiterbach die Grafen von Brockdorff besaßen. Eine Adelsfamilie konnte also mit Teilen ihres Besitzes auch zwei Kantonen angehören.

Bei derartig gelagerten Besitzverhältnissen kann man sich leicht vorstellen, daß die Streitigkeiten zwischen dem Hochstift und der Ritterschaft nie aufhörten. Besonders im Bereich der Zentgerichtsbarkeit gab es immer wieder Differenzen über die Frage, wie in einzelnen Straffällen verfahren werden sollte In manchen Orten wie in Baiersdorf, Kaspauer oder Wunkendorf war auch die Steuer zwischen Hochstiftsämtern und zuständigen Rittergütern strittig.  

Ein letzter zusammenfassender Blick auf die politischen und administrativen Verhältnisse in unserem Untersuchungsraum vermittelt ein Bild der Vielfalt und des Wirrwarrs. Im Innern der Territorien, vor allem der geistlichen Fürstentümer, konnte sich bei einer solchen Vielfältigkeit der Verwaltungsstrukturen ein zentral organisierter Staat nie richtig durchsetzen. Die von geschichtlicher Tradition beschwerten, beharrenden Kräfte, wie sie in Klöstern, Ritterfamilien und auch im Domkapitel mächtig waren, wirkten eher zentrifugal als integrierend. Auch die Rivalitäten zwischen den gerade in unserem Untersuchungsgebiet sich reibenden Territorien Würzburg, Bamberg, Sachsen-Coburg und Ansbach-Bayreuth trugen nicht gerade zur Stabilität bei. Nur ein radikaler Bruch mit der Tradition konnte da eine neue Verwaltungsstruktur schaffen. Der ordnende Geist, der zu einer solchen Leistung fähig war, kam für die meisten Zeitgenossen überraschend und übermächtig in Gestalt Napoleons, der eine „Flurbereinigung" im Herrschaftsgebiet der fränkischen Territorien durchsetzte.  

 

Quelle: 

Arneth, Gerhard: Von Keller-, Kasten- und Klosterämtern zum Landkreis Lichtenfels, in: Dippold, Günter in Zusammenarbeit mit Urban, Josef: Im oberen Maintal, Auf dem Jura, an Rodach und Itz. Landschaft - Geschichte - Kultur. Lichtenfels, Selbstverlag der Kreisparkasse Lichtenfels 1990, S. 112